monatlich | |
Erwachsene | 11,- € |
Kinder & Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres | 7,- € |
Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende mit entsprechendem Nachweis. Junge Frauen und junge Männer im freiwilligen sozialen Jahr. |
7,- € |
Mitglieder nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Jeweils wirksam ab dem auf den Geburtstag folgenden Quartal. |
6,- € |
Familienbeitrag Mindestens 1 Erwachsener + Kinder und Jugendliche. Wird letztmals gewährt für das Quartal in dem die Voraussetzungen enden. |
25,- € |
Ehrenmitglieder | 2,50 € |
Allgemeine Vereinsbeiträge
Zusatzbeiträge Tennis
Mit dem Beitritt in die Tennisabteilung wird für Erwachsene sofort eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahreszusatzbeitrags von 61,20 € fällig.
Diese Aufnahmegebühr wird als Zusatzbeitrag für das 1.Jahr der Mitgliedschaft angerechnet.
Ab dem 2.Jahr (13.Monat) der Abteilungszugehörigkeit wird für Erwachsene zu dem allgemeinen Vereinsbeitrag ein Zusatzbeitrag von 5,10€/Monat erhoben.
Mit Zustimmung der Abteilungsleitung Tennis kann unter Beibehaltung der Vereinsmitgliedschaft der das Mitglied der Tennisabteilung auf passiv gestellt werden. Der Zusatzbeitrag Tennis reduziert sich dann auf 1€/Monat
Zusatzbeiträge Gymnastik
Für folgende Übungsstunden werden Zusatzbeiträge erhoben:
Bauch-Beine-Po für Damen
Fitnessmix/Bodyworkout Damen und Herren
Gesund und Fit für Damen
Aerobic Variationen/ BodyStyling
altersgerechte Fitness für Damen
Rückenfit Damen und Herren
Indoorcycling
Hatha Yoga Flow Damen und Herren
Yoga (Kurssystem).
Details finden Sie direkt bei den entsprechenden Angeboten unter Sport
Zusatzbeitrag Handball
Für Mitglieder der Handballabteilung wird ein Zusatzbeitrag von 2€/Monat erhoben. Ausgenommen sind die Ballspielgruppe und die Ballsportgruppe.
Zusatzbeitrag Tanzsport
Für Mitglieder der Tanzsportabteilung wird ein Zusatzbeitrag von 2€/Monat erhoben.
Informationen zu Zahlungsbedingungen und Kündigungsfristen
Kündigung: Die Mitgliedschaft im TV 1888 Königstädten e.V. kann immer mit einer Frist von 1 Kalendermonat zum nächstfolgenden Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.